Mit diesen Worten ist ein aktueller Artikel in der September-Ausgabe der Fach-Zeitschrift „M&T Metallhandwerk & Technik“ überschrieben. Hier schreibt der freie Fachjournalist Markus Hoeft ausführlich über die verschiedenen Bauformen von Geländern und welche Anforderungen je nach Bundesland und Gebäudeart dabei zu beachten sind. Vor allem dort, wo Kinder sind oder sein können, muss auf zusätzlichen Schutz gegen Überklettern geachtet werden.
Es ist allgemein bekannt, dass für nicht-private Gebäude die jeweilige Landesbauordnung beim Bau von Geländern beachtet werden muss. Wissen Sie aber auch, dass das nicht in jedem Fall ausreichend ist? Zusätzlich spielt auch noch die Art des Gebäudes eine Rolle. Handelt es sich z.B. um ein Betriebs- und Gewerbegebäude, dann muss zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR beachtet werden. Sport- und Veranstaltungshallen unterliegen dagegen der Versammlungsstättenverordnung, die auch für die Besuchertribünen in offenen Stadien oder ähnlichen Sporteinrichtungen gilt. Für Schulen und Kindertagesstätten gelten die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung…
All diese Informationen sind dem oben genannten Artikel „Schwer zu überklettern“ von Markus Hoeft in der September-Ausgabe der Fach-Zeitschrift „M&T Metallhandwerk & Technik“ entnommen. Wenn Sie den ganzen Artikel lesen möchten, schauen Sie ihn sich einfach an:
Viel Spaß beim Lesen!
Herzlichst – Ihr bima-Team!